Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen – nachfolgend
„der Gast genannt - und uns – nachfolgend „der Gastgeber“ genannt - zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages.
Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und
der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der
Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen)
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen
wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails,
über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
(SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich
die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme
von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten
(siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn,
die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls
nicht.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber
den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
des Gastgebers (Buchungsbestätigung)
beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich
sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast
bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche
oder telefonische Buchungen durch den Gast führen
bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer
Bestätigung durch den Gastgeber jedoch
auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung
nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf Wunsch
des Gastes oder eines Auftraggebers ein spezielles
Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden
Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot
des Gastgebers an den Gast. In diesen Fällen
kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden
Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu
Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der
im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen,
Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme
der Unterkunft annimmt.
1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast steht während des Onlinebuchungsvorgangs
zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsvorgangs eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
"Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem
Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner
Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet
keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen
eines Gastaufnahmevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Der
Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder
nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
beim Gast zu Stande.
1.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach
Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung
des Buttons "Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
Darstellung der Buchungsbestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der
Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In
diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung
und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages
ist jedoch nicht davon abhängig,
dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast
zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung
per E-Mail bzw. E-Mail-Anhang übermittelt. Der
Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung
ist jedoch nicht Voraussetzung für
die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis,
Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen
Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein,
soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben
ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen
sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B.
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Gastaufnahmebedingungen Alpsee-Grünten Tourismus, 2021 | Gastgeber: Landhaus Mohr
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und
Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch
genommen werden.
2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung,
den Angaben zur Unterkunft und
den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage
sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich
getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast
wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich
zu treffen.
3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung
richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem
Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für
Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
3.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss
eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises
der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen
verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der
Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr
als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende
Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen
(z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,
Entnahmen aus der Minibar)
abrechnen und zahlungsfällig stellen.
3.4. Zahlungen in Fremdwährungen und Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom
Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.
Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch
Überweisung möglich.
3.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung
und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des
Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht
oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen
Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-
oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes
besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu
vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom
Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm
Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser Bedingungen
zu fordern.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise
des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung
zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters der gebuchten
Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.
4.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten
Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich
ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer
4.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen
Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten
Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen,
ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung
gegebenenfalls nach Ziffer 6.3. anzurechnender
Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge
zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten
Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von
Kurbeiträgen:
 Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
 Bei Übernachtung/Frühstück 80%
 Bei Halbpension 70%
 Bei Vollpension 60%
4.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten,
dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen oder
sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines
solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen
direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse
des Gastes in Textform erfolgen.
5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten
Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens
bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung
zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte
Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst
an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der
Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu
belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die
Bestimmungen in Ziff. 4. entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die
vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen
des Gastgebers nach Ziff. 4.4 und 4.5 auch
für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit
zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich
oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung
einzustehen.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat
zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung
spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu
erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft
kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung
verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
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Gastaufnahmebedingungen Alpsee-Grünten Tourismus, 2021 | Gastgeber: Landhaus Mohr
6. Pflichten des Kunden; Kündigung durch den
Gast oder den Gastgeber
6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren
Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und
feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber
unverzüglich mitzuteilen.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder
Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für
die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare
Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.3. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende
Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige
des Gastes schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise
entfallen.
6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen
Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem
Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine
angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei
denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber
verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse
des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem
Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts
objektiv unzumutbar ist.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen
Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet
- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt
auf Schäden, die durch den Gastgeber oder
dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden.
7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers
für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt
durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die während
des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese
in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
8. Besondere Regelungen im Zusammenhang
mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten
Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets
unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen
Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben
und Auflagen erbracht werden.
8.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
des Gastgebers bei der Inanspruchnahme von Leistungen
zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich
zu verständigen
9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und
Gerichtsstand
9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz
über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
nicht teilgenommen wird. Sofern die Teilnahme
an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung
nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen
für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der
Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle
Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber
und dem Gast findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige
Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen
Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist
dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen
Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die
ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union
oder andere internationale Bestimmungen anwendbar
sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten
Rechtsanwälte GbR; Stuttgart/München; 2021
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